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Krankenhausreform: Was jetzt entschieden werden muss
Leistungsgruppen und Vorhaltefinanzierung verschieben die wirtschaftliche Basis. Drei Entscheidungen sollten Häuser nicht aufschieben.
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- Redaktion VersorgungsDenker
Viele Häuser warten auf Klarheit aus den Ländern. Wer diese Zeit ungenutzt lässt, verliert Gestaltungsspielraum – dabei lassen sich drei Entscheidungen bereits heute belastbar treffen.
Warten ist keine Strategie
Die Umsetzung der Krankenhausreform in Landesrecht erzeugt Unsicherheit, doch die Richtung ist erkennbar: Leistungen konzentrieren sich, Vorhaltefinanzierung verändert Erlöslogiken, und ambulante Erbringung wird zur Regel statt zur Ausnahme. Häuser, die ihre Entscheidungen an das Ende dieses Prozesses hängen, verhandeln später aus einer schwächeren Position.
Aus unserer Projektarbeit heraus lassen sich drei Entscheidungen bereits jetzt vorbereiten, ohne dass jede regulatorische Einzelfrage geklärt sein muss. Sie betreffen das Leistungsportfolio, Kooperationen und die Frage, welche Prozesse überhaupt digitalisiert werden sollten.
Erste Entscheidung: Portfolio schärfen
Ein Leistungsportfolio, das aus historischen Gründen breit aufgestellt ist, wird unter Leistungsgruppenlogik teuer. Entscheidend ist nicht, möglichst viele Gruppen zu halten, sondern jene zu sichern, in denen Fallzahl, Personalverfügbarkeit und regionale Bedeutung zusammenpassen.
Die dafür notwendige Analyse ist datenseitig anspruchsvoll, aber machbar: Fallzahlentwicklung, Einzugsgebiete, Wettbewerbssituation und Personalstruktur liefern gemeinsam ein belastbares Bild darüber, welche Bereiche tragfähig bleiben.
- Fallzahl- und Verweildauerentwicklung je Leistungsgruppe über fünf Jahre
- Regionale Marktanteile und Erreichbarkeit im Einzugsgebiet
- Personalverfügbarkeit und Altersstruktur in Schlüsselbereichen
- Investitionsbedarf für Struktur- und Qualitätsanforderungen
Zweite Entscheidung: Kooperationen früh klären
Kooperationen entstehen selten unter Zeitdruck in guter Qualität. Wer erst verhandelt, wenn Leistungsgruppen zugewiesen sind, verhandelt über Restmengen. Deshalb empfehlen wir, Gespräche über Arbeitsteilung, gemeinsame Vorhaltung und Verlegungswege jetzt zu führen.
Dabei geht es nicht zwingend um Fusionen. Häufig genügen verbindliche Absprachen zu Notfallversorgung, Nachtdiensten, Diagnostik oder gemeinsamer Nutzung von Spezialkompetenz, um Standorte zu stabilisieren.
Dritte Entscheidung: Digitalisierung an Entlastung ausrichten
Digitalisierungsbudgets werden häufig entlang von Fördertatbeständen verplant, nicht entlang von Belastung. Das Ergebnis sind Systeme, die formal vorhanden, im Alltag aber unbeliebt sind. Sinnvoller ist die Frage, welche Tätigkeiten Personal binden, ohne Wert zu erzeugen: Dokumentation, Suche nach Informationen, Terminkoordination, Abstimmung zwischen Bereichen.
Wer Digitalisierung an diesen Punkten ansetzt, kann Wirkung messen und Akzeptanz gewinnen. Beides ist Voraussetzung dafür, dass größere Vorhaben später überhaupt gelingen.
Was wir empfehlen
Ein pragmatischer Weg besteht darin, innerhalb von acht bis zwölf Wochen eine Portfolio- und Kooperationsanalyse zu erstellen und parallel drei Digitalisierungsvorhaben mit klarer Entlastungswirkung zu definieren. Diese Grundlage lässt sich anschließend an die tatsächliche Landesumsetzung anpassen, ohne von vorn zu beginnen.
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