Positionspapier
Interoperabilität verbindlich machen
Warum Standards ohne Beschaffungskonsequenz wirkungslos bleiben – und wie Träger das ändern können.
- Veröffentlicht am
- Lesezeit
- 8 Minuten
- Autor
- VersorgungsDenker Think Tank
- Umfang
- 4 Seiten
Standards existieren. Was fehlt, ist ihre verbindliche Verankerung in Verträgen, Beschaffung und Abnahmekriterien.
Kernbefunde
- Interoperabilität scheitert selten am Standard, sondern an fehlender vertraglicher Verbindlichkeit.
- Abnahmekriterien mit überprüfbaren Schnittstellenanforderungen verändern Anbieterverhalten wirksam.
- Datenhoheit sollte vertraglich beim Leistungserbringer liegen, inklusive Exportpflichten.
Das eigentliche Problem
Technische Standards wie FHIR sind verfügbar und erprobt. Dennoch bleiben Systeme geschlossen, weil Interoperabilität in Ausschreibungen als Absichtserklärung formuliert wird und in Abnahmen nicht überprüft wird.
Vier Hebel für Träger
Träger können Interoperabilität wirksam durchsetzen, wenn sie sie in Beschaffung und Vertragsgestaltung überprüfbar machen.
- Schnittstellenanforderungen als Abnahmekriterium mit Testfällen
- Vertragliche Exportpflicht für Daten in offenen Formaten
- Kosten für Schnittstellen im Angebot ausweisen lassen
- Datenhoheit und Nutzungsrechte eindeutig regeln
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